OFFENER BRIEF AN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION
EU-Hilfen für die Ukraine und das Recht auf Kriegsdienstverweigerung
Frau Dr. Ursula von der Leyen Präsidentin der Europäischen Kommission European Commission Rue de la Loi / Wetstraat 200 1049 Brussels Belgium
Sehr geehrte Frau Präsidentin von der Leyen, sehr geehrte Damen und Herren der Europäischen Kommission,
die Europäische Union unterstützt die Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges in erheblichem Umfang. Diese Unterstützung ist zugleich an die Werte gebunden, für die die Europäische Union selbst steht.
Zu diesen Werten gehören die Achtung der Menschenwürde, der Menschenrechte und der Gewissensfreiheit.
Artikel 10 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erkennt ausdrücklich das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen an.
Für die Ukraine-Fazilität hat die Europäische Union darüber hinaus eine klare Voraussetzung geschaffen: Nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/792 muss die Ukraine unter anderem die Rechtsstaatlichkeit achten und die Achtung der Menschenrechte gewährleisten. Die Europäische Kommission ist verpflichtet, die Einhaltung dieser Voraussetzung vor Auszahlungen und während der gesamten Dauer der Unterstützung zu überwachen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen, die einer öffentlichen Antwort bedürfen.
Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) hat festgestellt, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in der Ukraine während des Kriegsrechts in Gesetzgebung und Praxis eingeschränkt wird.
Besonders schwer wiegt, dass OHCHR fünf Fälle von Männern dokumentiert hat, die nach dem Versuch, ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend zu machen, zum Militärdienst eingeteilt und in eine militärische Ausbildungseinrichtung gebracht wurden. Nach den Feststellungen von OHCHR wurden die Männer dort zwei bis vier Tage willkürlich festgehalten und Misshandlungen beziehungsweise Folter ausgesetzt.
Auch die Europäische Kommission selbst benennt das Problem. In ihrem Ukraine Report 2025 stellt sie fest, dass Personen, die aus religiösen oder weltanschaulichen Gewissensgründen den Militärdienst verweigerten, wegen Wehrdienstentziehung zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Die Kommission fordert die Ukraine deshalb auf, Schutzvorkehrungen zu schaffen, die Menschen im Falle einer Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen vor strafrechtlicher Verfolgung schützen.
Hinzu kommen zahlreiche Videoaufnahmen, die über soziale Medien verbreitet werden und teilweise verstörende Szenen bei Mobilisierungsmaßnahmen zeigen: Männer werden auf Straßen oder an anderen öffentlichen Orten festgehalten, körperlich überwältigt und gegen
Offener Brief – Peter Cleiß – Seite 1 ihren erkennbaren Willen in Fahrzeuge gebracht.
Nicht jedes im Internet verbreitete Video lässt sich unabhängig auf Echtheit, Entstehungsort und Kontext überprüfen. Gerade deshalb wäre es unseriös, aus der bloßen Zahl solcher Aufnahmen pauschale Schlussfolgerungen zu ziehen.
Die darin sichtbar werdenden Vorwürfe können jedoch auch nicht allein mit dem Hinweis auf mögliche Desinformation beiseitegeschoben werden. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments hat selbst öffentlich bestätigt, dass sein Büro Meldungen über mögliche Menschenrechtsverletzungen bei Mobilisierungsmaßnahmen untersucht. Ausdrücklich nennt er dabei rechtswidrige Festhaltung, Einschränkung der Freiheit, Anwendung körperlicher Gewalt und andere rechtswidrige Handlungen durch Mitarbeiter territorialer Rekrutierungszentren.
Damit stellt sich für die Europäische Union eine zusätzliche Frage: Hat die Kommission diese öffentlich dokumentierten Vorgänge systematisch untersucht und geprüft, ob es sich um vereinzelte Rechtsverstöße oder um ein weitergehendes strukturelles Problem innerhalb des ukrainischen Mobilisierungssystems handelt?
Dies sind schwerwiegende Fragen.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, das Recht der Ukraine in Frage zu stellen, sich gegen den russischen Angriffskrieg zu verteidigen. Es geht um eine andere grundsätzliche Frage:
Gelten die Menschenrechte, auf die sich die Europäische Union beruft, auch dann uneingeschränkt, wenn ihre Einhaltung für einen von der EU unterstützten Staat militärisch unbequem wird?
Ich bitte die Europäische Kommission deshalb um öffentliche Beantwortung folgender Fragen:
- Wie bewertet die Kommission die gegenwärtige ukrainische Rechtslage zur Kriegsdienstverweigerung im Hinblick auf europäische und internationale Menschenrechtsstandards?
- Hat die Kommission im Rahmen ihrer Überwachung nach Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/792 ausdrücklich geprüft, wie die Ukraine mit Kriegsdienstverweigerern umgeht?
- Welche Erkenntnisse besitzt die Kommission über willkürliche Freiheitsentziehungen, Gewalt oder andere Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Mobilisierung und Rekrutierung?
- Sind der Kommission die zahlreichen öffentlich verbreiteten Videoaufnahmen über mutmaßlich gewaltsame Rekrutierungsmaßnahmen bekannt, und hat sie deren Authentizität beziehungsweise die dahinterstehenden Vorwürfe durch eigene Erkenntnisse oder durch Berichte unabhängiger Menschenrechtsinstitutionen überprüfen lassen?
- Hat die Kommission geprüft, ob finanzielle oder sonstige Unterstützung der Europäischen Union unmittelbar oder mittelbar ukrainischen Behörden oder Einrichtungen zugutekommt, die an solchen Rekrutierungsmaßnahmen beteiligt sind?
- Durch welche Kontrollmechanismen stellt die Europäische Union sicher, dass europäische Mittel nicht für Maßnahmen verwendet werden, bei denen Menschenrechte von Wehrpflichtigen oder Kriegsdienstverweigerern verletzt werden?
- Welche Konsequenzen zieht die Kommission, wenn sich herausstellt, dass die in Artikel 5 der Verordnung (EU) 2024/792 festgelegte Voraussetzung der Achtung der Menschenrechte in bestimmten Bereichen nicht erfüllt wird?
Offener Brief – Peter Cleiß – Seite 2 8. Welche konkreten Verbesserungen beim Schutz von Kriegsdienstverweigerern hat die Europäische Kommission gegenüber der ukrainischen Regierung bisher verlangt?
Europa hat aus seiner eigenen Geschichte Konsequenzen gezogen. Gerade die Geschichte der zwangsweise in deutsche Streitkräfte eingezogenen Elsässer und Lothringer, der sogenannten „Malgré-nous“, erinnert uns daran, welche Tragödien entstehen können, wenn Menschen gegen ihren Willen gezwungen werden, für einen Staat Waffen zu tragen.
Dieser historische Vergleich setzt die unterschiedlichen historischen und politischen Situationen nicht gleich. Er erinnert jedoch an einen europäischen Grundsatz, der gerade in Kriegszeiten von Bedeutung ist: Der einzelne Mensch und sein Gewissen dürfen nicht ihren Wert verlieren, sobald ein Staat sich im Krieg befindet.
Die Europäische Union verlangt von Beitrittskandidaten die Achtung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Sie muss deshalb auch bereit sein, gegenüber einem befreundeten und von ihr unterstützten Beitrittskandidaten auf die Einhaltung dieser Maßstäbe zu bestehen.
Menschenrechte sind nur dann europäische Grundwerte, wenn sie auch in schwierigen Zeiten gelten.
Ich bitte die Europäische Kommission deshalb um eine konkrete öffentliche Stellungnahme zu den genannten Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Cleiß Oberkirch
Dieser Brief wird als Offener Brief veröffentlicht und gleichzeitig Medien zur Kenntnis gegeben.
Quellen
- Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 10 Abs. 2 – Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen.
- Verordnung (EU) 2024/792 zur Einrichtung der Ukraine-Fazilität, insbesondere Art. 5 – Voraussetzung der Achtung demokratischer Mechanismen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sowie Überwachung durch die Europäische Kommission. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0792
- Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR): Periodic Report on the Human Rights Situation in Ukraine, 1 September – 30 November 2024 – Feststellungen zur Kriegsdienstverweigerung sowie zu dokumentierten Fällen willkürlicher Inhaftierung und Misshandlung. https://ukraine.ohchr.org/en/Periodic-Report-on-the-Human-Rights-Situation-in-Ukraine-1-September-to-30 -November-2024
- Ukrainischer Menschenrechtsbeauftragter (Ombudsman): Mobilisation and citizens‘ rights: limits of the law, 6. August 2025 – Stellungnahme zu möglichen rechtswidrigen Festhaltungen, Freiheitsbeschränkungen und Gewalt im Zusammenhang mit Mobilisierungsmaßnahmen. https://www.ombudsman.gov.ua/en/news_details/mobilizaciya-i-prava-gromadyan-mezhi-zakonu
- Europäische Kommission: Ukraine Report 2025 – Feststellungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern und Forderung nach entsprechenden Schutzvorkehrungen. https://enlargement.ec.europa.eu/document/download/17115494-8122-4d10-8a06-2cf275eecde7_en?filen ame=ukraine-report-2025.pdf